Geltungsbereich
Die nachfolgenden Deckbedingungen gelten grundsätzlich in allen europäischen Ländern inklusive Grossbritannien und Irland. Geringfügige Abweichungen dazu sind jedoch möglich. Alle Stuteneigentümer, die den Hengst BALOU STAR einsetzen, erkennen nachstehende Bedin¬gungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
In der Decksaison 2024 wird BALOU STAR auf der Station www.harasdelabouloye.com stationiert sein.
Wir bieten Versandsamen und TG-Samen von BALOU STAR im 12-24 h Service zuverlässig wie folgt an:
Decktaxe 1:
400.- EUR Buchungsgebühr und 1.000.- EUR Erfolgsgebühr bei Trächtigkeit der Stute zum 1.10.2024, zzgl. anwendbare MwSt
zzgl. Versandkosten und Aufwand für erforderliche Veterinär-Begleitdokumente. Bei ONLINE-Buchungen kann die MwSt entfallen.
Die Besamung mittels TG oder Versandsamen erfolgt ausschliesslich durch Besamungs-Tierärzte oder Besamungs-Fachwarte. Dazu bitten wir Sie, das im Anhang befindliche «ONLINE-Besamungs-Buchungs-Formular» auszufüllen und an uns zurücksenden, oder direkt bei unseren Vertragstierärzten vor Ort in gleicher Weise zu buchen.
Besamungs-Buchung
Bitte füllen Sie das interaktive „ONLINE-Buchungs-Formular“ auf dieser Webseite aus und senden es per „Mausklick“ an uns zurück.
- Danach erhalten Sie umgehend eine Buchungsbestätigung mit der Aufforderung zur Zahlung der Buchungsgebühr.
- Direkt nach Eingang der Buchungsgebühr wird der Samen zum Versand oder zur direkten Besamung durch unsere Vertrags-Tierarzte freigegeben.
- Der Samentransport an Ihren Fachtierarzt wird dem Züchter separat in Rechnung gestellt.
Verfügbarkeit des Samens
Da der Hengst BALOU STAR aktuell im internationalen Sport eingesetzt wird, können möglicherweise Lieferengpässe bei der Bereitstellung von Frischsamen auftreten. In solchen Fällen bitten wir darum auf TG-Samen auszuweichen.
Eine Haftung für Transportschäden unserer Sendungen ist ausgeschlossen, Reklamationen sind am Folgetag zu melden, ansonsten wird der Transport in Rechnung gestellt.
Wir liefern TG und Versandsamen ausschliesslich an befähigte Besamungs-Fachtierärzte oder Besamungswarte, die sich uns gegenüber zur Einhaltung der geltenden EU-Richtlinien verpflichten. Alle Sendungen beinhalten EU-konforme Begleit-Dokumente (TRACES)
Der TG-Samen Versand erfolgt über die EU-Besamungsstationen:
- Rollehof, D-64711 Erbach/Odenwald
- Gestüt Grenzland, D-79591 Eimeldingen
- Equitechnic, F-14340 Notre Dame d’Estrées – Corbon
- StallionAI; GB-Whitchurch
- StallionAI, IRL-Cork
Besamungs-Voraussetzungen
Eine Besamung soll nur nach vorheriger Follikelkontrolle durch einen im Umgang mit TG-Besamungen erfahrenen Fachtierarzt erfolgen. Es gilt zu bedenken, dass eine Tupferprobe mit Freigabe zur Besamung vorliegen muss. Ausgenommen sind 3-jährige Maidenstuten und Fohlenstuten. Zur Freigabe von Samen bei allfälligen Nachbesamungen ist vorab das Ergebnis der Tupferprobe aus der Erstbesamung vorzulegen.
Einsatz von Tiefgefrier- und Versandsperma
Die Deckgebühr mit TG-Sperma und Versandsamen wird pro Stute abgerechnet und beinhaltet bis max. zwei (2) Nachbesamungen. Danach ist eine erneute Buchung erforderlich. Unsere Vertrags-Tierärzte verwenden pro Rosse eine der Samenqualität entsprechend angepasste Samendosis von normalerweise 2 bis 4 Pailletten.
Das TG-Sperma bleibt in unserem Eigentum. Im Falle der Nichtbenutzung muss der Samen an uns zurückgeschickt werden. Das Sperma darf nicht an Dritte weitergegeben oder an nicht dafür vorgesehene Stuten verwendet werden. Alle leeren Pailletten müssen ebenfalls an uns zurück gesendet werden.
Falls der Stutenhalter oder sein Tierarzt einen unerlaubten Einsatz mit dem TG-Sperma vornimmt, wird das, zusätzlich zu den noch offenen Posten, mit einer ausnahmslosen Buße von € 2.500,– geahndet.
Die vertragsgemässe Verwendung des TG-Samens ist uns schriftlich vom Besamungstierarzt nachzu-weisen und per Unterschrift zu bestätigen. Dieser Nachweis und die leeren Pailletten sind spätestens bis zum 1.10.2024 an uns zu senden.
Wichtiger Hinweis
Das Sperma ist grundsätzlich nur für den Einsatz in der konventionellen künstlichen Besamung oder Embryotransfer einzusetzen. Die Verwendung des Samens für ICSI oder andere fortgeschrittenen Fortpflanzungs-Techniken ist nur nach vorheriger Absprache zulässig.
Embryotransfer
Wenn Embryotransfer gewählt wird, muss dieses bei der Buchung angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer das volle Deckgeld für jeden angewachsenen Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen ist ein Nachlass selbstverständlich. Die Embryo- Spülungen müssen zwingend dokumentiert werden. Die Spülprotokolle (Aufstellung aller Spülungen, auch wenn kein Embryo gewonnen wurde und die Angabe der Empfängerstuten) müssen bis zum 1.10.2024 bei uns eingereicht werden.
Bezahlung
Die jeweilige Buchungsgebühr ist vor oder spätestens bei Anlieferung der Stute, sowie vor dem Versand des Samens zur Zahlung fällig. Die Erfolgsgebühr wird nur bei Trächtigkeit der Stute zum 1.10.2024 fällig.
Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Weitergabe an den Verband erfolgt erst bei beglichener Deckgeldrechnung nach dem 1.10.2024.
Dieser Nachweis und die leeren Pailletten sind spätestens bis zum 1.10.2024 an uns zu senden.